7.3. 7.3.1. Die Gutachterin und ein weiterer Mitarbeiter der Empa untersuchten das Schadensobjekt am 18. Dezember 2018. Sie machten Aufnahmen aller vier Fassadenseiten und entnahmen Ablösungen der Beschichtung von der West- sowie der Südfassade. Auf die ursprünglich vorgesehene Entnahme einer Holzprobe wurde verzichtet, weil die visuelle Untersuchung genügend Informationen für eine Beurteilung lieferte (Prüfbericht, S. 3 und 5). Daran ist aus der Sicht des Gerichts nichts auszusetzen, wenn die Folgerungen des Prüfberichts auch sonst nachvollziehbar sind und zu überzeugen vermögen.