Das Gericht sah sich nach dem Augenschein vom 19. September 2018 nicht in der Lage, abschliessend zu beurteilen, in welchem Ausmass welche Ursachen zu den festzustellenden Schäden geführt haben. In Absprache mit den Parteien wurde daher beschlossen, bei der Empa ein Gutachten in Auftrag zu geben (D.1.). Dieses sollte die möglichen Ursachen der festgestellten Schäden an der Fassade auflisten, gewichten und den jeweiligen Kausalzusammenhang möglichst transparent aufzeigen. Es oblag der - 11 -