Diese Ausführungen beantworten die Vorbringen der Beschwerdeführenden im Wesentlichen. Die Argumente werden aufgenommen, mit Ausnahme des Arguments der Zahl der schadenbetroffenen Seiten. Auf die für die Deckungsablehnung wesentliche Schadenursache wird nochmals ausführlich eingegangen. Die Überlegungen, welche zur Ablehnung der Schadenübernahme geführt hatten, sind ausgeführt. Die Beschwerdeführenden konnten den Entscheid in Kenntnis der Umstände an das SKE weiterziehen. -9- 4.4. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im dargestellten Ablauf nicht festzustellen.