Akten, wonach "die Unterhaltsarbeiten ausgeführt wurden" und "die deckende Oberflächenbeschichtung grösstenteils durch Hagel abgeschlagen" worden sei. Die Eingabe samt Beilage wurde am 22. August 2019 der Beschwerdegegnerin und der Gutachterin zur Kenntnis gebracht. G. Das Gericht fällte am 18. September 2019 nach abschliessender Beratung das vorliegende Urteil, Das Gericht zieht in Erwägung: