F.3. Die Eingaben der Parteien zum Prüfbericht wurden E. zur Stellungnahme unterbreitet (Schreiben SKE vom 28. Mai 2019). Diese antwortete mit Schreiben vom 7. Juni 2019 (Eingang 19. Juni 2019). Das Antwortschreiben wurde den Parteien weitergeleitet mit Frist bis 12. Juli 2019, um sich dazu zu äussern (Schreiben SKE vom 19. Juni 2019). F.4.1. Die AGV verzichtete auf eine weitere Stellungnahme (Schreiben vom 21. Juni 2019). F.4.2. Die Beschwerdeführenden hielten innert erstreckter Frist an der Haltung zum Prüfbericht fest, die weder von der Empa noch von der Beschwerdegegnerin entkräftet worden sei (Einschreiben vom 16. August 2019). Die Anträge lauten nun wie folgt: