F.2.1. Die AGV nahm mit Schreiben vom 11. April 2019 Stellung. Sie sah ihren Standpunkt bestätigt und anerkannte die im Prüfbericht gemachten Feststellungen ausdrücklich. F.2.2. Die Beschwerdeführenden liessen innert erstreckter Frist, am 20. Mai 2019, eine Stellungnahme zum Prüfbericht abgeben. Darin wird der Prüfbericht -4- in verschiedener Hinsicht kritisiert und die Ergebnisse werden angezweifelt. Es werden folgende Anträge gestellt: "1. Es sei bezüglich des Hagelereignisses vom 8. Juli 2017 ein Fachgutachten zu erstellen.