D.2. Am 12. Dezember 2018 fand eine zweite Instruktionsverhandlung mit Augenschein statt, an der die Gutachterin in Pflicht genommen und die zu beantwortenden Fragen sowie die Rahmenbedingungen des Auftrags besprochen wurden (Protokoll II, passim). Am 13. Dezember 2018 erteilte der Präsident E. den schriftlich festgelegten Gutachterauftrag. Es wurde ein Kostendach vereinbart, das mit Schreiben der Empa vom 14. Dezember 2018 bestätigt wurde. Die Parteien erhielten eine Kopie des Auftrags zu Kenntnis.