D.1. Am 30. August 2018 lud das Gericht zu einer Instruktionsverhandlung mit Augenschein auf den 19. September 2018 ein. An der Verhandlung wurde beschlossen, ein Fachgutachten bei der Empa, Dübendorf, einzuholen (Protokoll I, S. 10 ff.). Mit Verfügung vom 24. September 2018 wurde den Parteien eröffnet, dass Frau E., dipl. Ing. Holztechnik, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Empa, Dübendorf, das Gutachten erstellen werde. Innert der gewährten Widerspruchsfrist liess sich die AGV nicht vernehmen. Die Beschwerdeführenden erklärten sich innert mehrfach erstreckter Frist am 29. Oktober 2018 mit der vom Gericht vorgeschlagenen Gutachterin einverstanden.