4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." C.2. Nach Eingang des geforderten Kostenvorschusses (Schreiben SKE vom 28. Mai 2018) wurde die AGV zur Vernehmlassung aufgefordert (Schreiben SKE vom 7. Juni 2018). Mit Eingabe vom 28. Juni 2018 beantragte diese, die Beschwerde kostenfällig abzuweisen. Die Beschwerdeführenden liessen am 23. August 2018 replizieren. Sie hielten an ihren Begehren fest. -3-