Zudem geht aus den Ausführungen an der Verhandlung vom 28. November 2018 zweifelsfrei hervor, dass die Entscheide der AGV bewusst nicht angefochten wurden. Einerseits scheute man Aufwand und Kosten eines Verfahrens, andererseits hoffte man, mit dem Bau innert Frist den erforderlichen Gebäudewert von Fr. 890'000.00 zu erreichen. Das damit eingegangene Risiko haben die B. AG und die Klägerin selber zu tragen (Protokoll S. 4 ff.). Es ist müssig, im Nachhinein über die Erfolgschancen nicht erhobener Rechtsmittel zu spekulieren (Erw. 3.1.).