N.1. Mit Schreiben vom 20. November 2018 erkundigte sich Dr. Ernst Kistler, ob er sich von der B. AG statt von der Klägerin an die Verhandlung vom 28. November 2018 begleiten lassen dürfe. Er legte eine von der Klägerin unterzeichnete Vertretungsvollmacht für D. und E. (Mitglieder des Verwaltungsrats der B. AG) bei. N.2. Der Präsident des SKE wies mit Antwortschreiben vom 21. November 2018 auf das vor Gericht geltende Anwaltsmonopol hin. E. und D. könnten ohne weiteres an der Verhandlung teilnehmen und allenfalls auch als Auskunftspersonen wirken. Es obliege aber dem Anwalt, die Klägerin zu vertreten.