G.2. Die AGV antwortete mit Schreiben vom 10. April 2017. Sie rekapitulierte die massgebenden Werte (Neuwerte Altbauten, ausbezahlte Zeitwerte, Neuwertdifferenzen sowie Zwischenschätzung Neubau). Nachdem die Zeitwerte ausbezahlt worden seien und der Neubau die Versicherungswerte der Altbauten nicht erreicht habe, fehle es an den Voraussetzungen für eine weitere Zahlung. Kulanzzahlungen seien bei einem öffentlich-recht- lichen Unternehmen nicht möglich. H. -4-