3. Die Mehrwertsteuern auf den Leistungen für das Gutachten von insgesamt Fr. 400.00 werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführer (Vertreter, 3) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - F. AG - mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - 24 - Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde