Im Schreiben vom 23. Februar 2016 (VA act. 23/24) führt die AGV aus, die realisierten Massnahmen vermöchten das Gebäude nicht gegen ein ähnliches Ereignis wie am 2. Mai 2015 bzw. einen Starkniederschlag mit HQ100 zu schützen. Das wurde inzwischen von den beigezogenen Gutachtern bestätigt (Erw. 7.9.). Das vorgegebene Schutzziel HQ100 wird nicht erreicht. Die AGV darf daher am Vorbehalt festhalten.