8. 8.1. Im Beschwerdeantrag Ziff. 2 wird verlangt, dass auf den Vorbehalt in der Gebäudeversicherungspolice für das Gebäude Nr. ccc verzichtet wird. Dieser Antrag wird in den verschiedenen Eingaben der Beschwerdeführer nicht weiter begründet. An der Verhandlung vom 17. August 2017 wurde ausgeführt, man wolle den Versicherungsschutz bewahren. Man sei davon ausgegangen, dass der Versicherungsschutz wegfalle, wenn keine Schutzmassnahmen ergriffen würden (Protokoll I, S. 12 f.).