Das von den Beschwerdeführern angewendete Schutzkonzept erscheine generell zwar zweckmässig, müsste im Detail aber anders ausgebildet und vor allem auf höhere Abflussmengen ausgelegt werden, damit es bis zu einem hunderjährigen Ereignis zuverlässig funktionieren würde (Gutachten S. 15). 7.6. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Gutachten zu äussern. Die AGV sah ihren Standpunkt durch das Gutachten bestätigt. Es sei fundiert und nachvollziehbar (Schreiben vom 4. Januar 2018).