Gestützt auf diese Ergebnisse hielten die Gutachter fest, dass die vorhandenen Objektschutzmassnahmen nicht in der Lage seien, die bei einem hundertjährigen Ereignis anfallenden Oberflächenabflussmengen bzw. -vo- lumen abzuleiten. Das quantitative Ergebnis sei eindeutig, sowohl beim wahrscheinlichen wie beim optimistischen Szenario. In einem konkreten Starkregenereignis wäre die Abflusskapazität des Entwässerungssystems zudem noch durch Verklausungen reduziert. Es sei mit einem direkten Vordringen von Wasser ins Wohnhaus zu rechnen (Gutachten S. 15). - 19 -