Als nächster Schritt werden die Fliesswege des anströmenden Oberflächenwassers untersucht und festgestellt, welche Anteile über welche Anlagenteile (Rinnen, Leitungen) aufgefangen und abgeleitet werden (Gutachten S. 10 f.). Die Abflusskapazitäten von Entwässerungsrinnen und Rohrleitungen werden abgeschätzt und dann mit der zuströmenden Abflussmenge verglichen (Gutachten S. 13). Dabei bleibt die Verklausungsgefahr (Verstopfung von Abdeckungen bei Schacht und Entwässerungsrinnen durch Geschwemmsel) unberücksichtigt (Gutachten S. 14).