7.5. Im Gutachten wird vorab das Einzugsgebiet festgelegt, aus dem der Oberflächenabfluss zum Untersuchungsobjekt stammt (gestützt auf das "Digitale Terrainmodell" des Kantons Aargau, korrigiert durch Beobachtungen im Gelände). Es wird festgestellt, dass der diagonal zum Hang verlaufende E-Weg das abfliessende Oberflächenwasser des Gebiets nördlich des E- Wegs nicht zuverlässig abzuleiten vermag. Deshalb wird ein Abschnitt dieses Gebiets zum Einzugsgebiet gerechnet. Für das wahrscheinliche Szenario legen die Gutachter eine gesamte Einzugsgebietsfläche ober- und unterhalb des E-Weg von 12'350 m2 fest. Dem wahrscheinlichen wird ein - 18 -