Die beiden Gutachter sahen sich nicht in der Lage, spontan eine eindeutige Aussage zur Tauglichkeit der Anlage zu machen (Protokoll II, S. 9). Sie wurden daher beauftragt, einen Bericht zur Frage, ob mit den realisierten Schutzmassnahmen das Hochwasserschutzziel erreicht werde, auszuarbeiten und auch die Höhenkoten nachzumessen. Es wurde ein Kostendach festgelegt (Fr. 4'000.00) zuzüglich die Kosten für die Nachmessung (Fr. 1'000.00; Protokoll II, S. 10). Das Gutachten "Oberflächenabfluss J, Q.", vom 23. November 2017 ging am 27. November 2017 beim Gericht ein.