7.4. Mit Zustimmung der Parteien (Protokoll I, S. 14) zog das Gericht das Ingenieurbüro F. AG, S., bei. Am 19. Oktober 2017 fand eine Instruktionsverhandlung mit Augenschein mit den Parteien und den beiden Gutachtern, G., dipl. Kulturingenieur ETH, und H., MSc Umweltingenieur ETH, statt. Die Gutachter wurden in Pflicht genommen und das Prozedere abgesprochen (Protokoll II, S. 2). Anschliessend wurde überprüft, ob die einzelnen Schutzmassnahmen mit dem Ausführungsplan (Werkplanung Umgebung - Strassengefälle, 1:100, revidiert am 30. August 2016 [Replikbeilage 9]) übereinstimmen. Es wurde der Zuflussbereich angeschaut (Protokoll II, S. 2-9).