7.3. Nach Ansicht der AGV vermag die realisierte Schutzanlage das Oberflächenwasser eines Starkniederschlags mit hundertjähriger Wiederkehrperiode aus dem ca. 15'000 m2 grossen, hangseitig gegen das Gebäude der Beschwerdeführer abfallenden Agrarland nicht abzuhalten. Die beim Experiment mit den Fassleerungen erzeugte Abflussmenge entspreche bei weitem nicht jener eines Starkniederschlags (Duplik S. 1 f.). - 17 -