7.2. Die Beschwerdeführer haben folgende Schutzmassnahmen getroffen (vgl. den am 30. August 2016 revidierten Umgebungsplan [Replikbeilage 9]): - Versickerungsstreifen mit Sickerleitung, Einlaufschacht und Überlauf auf ein unterliegendes Feld zum Auffangen des Hangwassers und eines Teils des Strassenwassers - Strasse mit Dachgefälle, d.h. Zuleitung des Strassenwassers in den Versickerungsstreifen und in die Abflussrinnen auf Seite Haus - Randsteine