ist und er selber Schutzmassnahmen ergreifen wird. Hochwasserschutznachweis und Selbstdeklaration werden in den Gebäudeversicherungspolicen angemerkt (vgl. Merkblatt für die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, vom 20. Januar 2016 [Merkblatt GK Bauzone]; Formular Hochwasserschutznachweis, beides unter: www.ag.ch > Departement Bau, Verkehr und Umwelt > Umwelt, Natur & Landschaft > Hochwasserschutz > Gefahrenkarte Hochwasser > Umsetzung im Baubewilligungsverfahren).