Für das Baugebiet gibt es die Gefahrenkarte Hochwasser, welche die Gefahren aus den Fliessgewässern umfassend abbildet. Zudem sind Gebiete, die durch Oberflächenwasserabfluss gefährdet sind, punktuell eingetragen. Liegt ein Grundstück im oder unmittelbar neben einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist mit dem Baugesuch jeweils ein Hochwasserschutznachweis einzureichen. HQ100 muss in allen Fällen nachgewiesenermassen eingehalten werden. Der Gefahrenbereich bis HQ300 liegt dagegen immer in der Eigenverantwortung des Liegenschaftseigentümers. Er hat mit der sogenannten Selbstdeklaration zu bestätigen, dass ihm die Gefahr bekannt - 15 -