6.3. Die von der AGV angeführten Gesetze (BauG, GebVG und GebVV) geben keine konkreten Schutzziele vor. Nach der erwähnten Schutzzielmatrix des Kantons Aargau gilt für Bauten in geschlossenen Siedlungen (Bauzonen, Weilerzonen) das Schutzziel HQ100.