Die AGV wirkt bei der Projektierung mit (§ 2 EFV). "Die Beitragsleistung setzt die Zusicherung der Beiträge durch die Gebäudeversicherung vor Beginn der Projektrealisierung voraus" (§ 3 Abs. 1 EFV). Ein zugesicherter Beitrag wird in dem Masse gekürzt, als die Schutzmassnahme der Beitragszusicherung nicht entspricht (§ 5 Abs. 3 EFV).