Im Übrigen entsprächen die umgesetzten Massnahmen den vorgeschlagenen aber nicht. Die Modellierung der Zufahrtstrasse sei ungenügend. Das Gebäude werde unzureichend geschützt gegen einen Starkniederschlag mit hundertjähriger Wiederkehrperiode. Es könne daher kein Beitrag aus dem Elementarschadenfonds geleistet werden (Einspracheentscheid S. 3 f.).