Am Augenschein vom 8. Oktober 2015 mit dem Planer I. und K. (AGV) seien der Überschwemmungsschaden vom 2. Mai 2015, das Risiko weiterer Wasserschäden sowie mögliche Schutzmassnahmen besprochen worden. Der Planer habe der AGV per E-Mail am 11. Oktober 2015 den angepassten Umgebungsplan geschickt. Die AGV habe im Antwort-E-Mail vom 12. Oktober 2015 festgestellt, dass das vorgelegte Höhenkonzept nicht geeignet sei, um künftigen Überschwemmungen vorzubeugen. Sie habe vorgeschlagen, zur Abschirmung des Lichtschachtes den Stellriemen auf 20 cm über Terrain zu erhöhen.