Beim Massnahmenvorschlag der AGV (Strassenbreite 6 m, Gefälle 0.25 m) wäre ein Gefälle von 4.14 % bzw. 2.39 Grad entstanden. Das widerspreche den Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS), wonach das Quergefälle von Strassen in den Geraden 3 % nicht übersteigen sollte. An diese Normen habe man sich bei der Bauausführung gehalten. Die Strasse sei mit einem Dachgefälle realisiert worden. Das Gefälle ab der Scheitellinie betrage beidseits 1 %. Das Wasser werde geteilt, die grössere Menge werde der Versickerung, die kleinere der Rinne beim Haus zugeführt.