was zeige, dass die vorgenommenen Hochwasserschutzmassnahmen genügten (Eingabe vom 9. Juni 2016, S. 2-7). In der Replik rügen die Beschwerdeführer, der Einspracheentscheid sei willkürlich. Die AGV habe sich nicht fundiert zu den von den Beschwerdeführern eingereichten Dokumenten geäussert. Die Simulation mit dem Jauchefass habe gezeigt, dass die getroffenen Massnahmen zur Verhinderung von Wasserschäden geeignet seien. In diesem Zusammenhang wird nochmals die Durchführung eines Augenscheins und die Befragung von Fachpersonen beantragt (Replik S. 4 ff.).