4. 4.1. Die Beschwerdeführer verlangen eventualiter, dass ihnen ein Beitrag von 40 % an die Kosten der getroffenen Präventionsmassnahmen bezahlt werde. Eine eigentliche Begründung dafür findet sich in der Beschwerdeschrift nicht. Es wird lediglich pauschal auf die Ausführungen zur Schadenerledigung bzw. zur nicht erlassenen Verfügung verwiesen (vgl. Beschwerde S. 9). In der nachgereichten Ergänzung vom 9. Juni 2016 werden die Behörden zur Sachverhaltsermittlung aufgefordert gekoppelt mit dem Antrag, einen Augenschein und einen "Ohrenschein" vorzunehmen. Beim Unwetter vom 7. bis 9. Juni 2016 habe die Streitliegenschaft keinen Schaden genommen, -9-