G. Am 21. Februar 2018 fand die angekündigte Beratung ohne Parteien statt. Das Gericht verzichtete auf zusätzliche prozessuale Weiterungen und fällte direkt den vorliegenden Sachentscheid. Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Einspracheentscheide der AGV können innert 30 Tagen nach Zustellung beim SKE angefochten werden (§ 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung [GebVG; SAR 673.100] vom 19. September 2006). Das Verfahren richtet sich nach den für das Verwaltungsgericht geltenden Vorschriften (§ 51 Abs. 2 GebVG).