F.3. Das Gutachten "Oberflächenabfluss J, Q." der F. AG vom 23. November 2017 ging am 27. November 2017 beim Gericht ein. Es wurde den Parteien gleichentags zur Vernehmlassung weitergeleitet. F.4. -5- Die AGV liess sich mit Schreiben vom 4. Januar 2018, der Vertreter der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 5. Januar 2018 zum Gutachten der F. AG vernehmen. Die Stellungnahmen wurden den Parteien am 8. Januar 2018 übers Kreuz zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, dass das Gericht den Fall am 21. Februar 2018 nochmals beraten werde.