F.1. Am 17. August 2017 führte das Gericht eine Verhandlung in Aarau durch (Präsenz siehe Protokoll I, S. 1). Auf Wunsch der Beschwerdeführer beschloss das Gericht, zu deren Lasten ein Gutachten zur Tauglichkeit der realisierten Schutzmassnahmen einzuholen. F.2. Am 19. Oktober 2017 führte das Gericht eine Instruktionsverhandlung mit Augenschein durch (Präsenz siehe Protokoll II, S. 1). Die beigezogenen Gutachter vom Ingenieurbüro F. AG aus S., die Herren G. und H., wurden in Pflicht genommen. Das Gelände wurde besichtigt, die realisierten Massnahmen mit den Werkplänen verglichen und anschliessend der Gutachterauftrag unter Abmachung eines Kostendachs erteilt.