"1. Der Einspracheentscheid ist vollumfänglich aufzuheben und zur Neubeurteilung an die AGV Aargauische Gebäudeversicherung zurück zu weisen. 2. Eventualiter ist der Entscheid dahingehend zu ändern, dass eine Beitragszusicherung von 40 % aus dem Elementarschadenfonds gesprochen wird und die Gebäudeversicherungspolice für die Liegenschaft Nr. ccc in Q. ohne Vorbehalte oder Einschränkungen, sofern sie nicht ohnehin gesetzlicher Natur sind, erstellt. -4-