Ansonsten darf ihnen der Weg zum Ziel aber nicht zusätzlich erschwert werden. Insbesondere hätten die möglichen Partnergemeinden B. und C., welche heute trotz des unvollständig ausgeschöpften Rationalisierungspotentials den vollen Pauschalbeitrag erhalten, kein besseres Verständnis der AGV verdient, sollten sie das Beitrittsbegehren von A. zur Feuerwehr ablehnen. In diesem Fall müsste ein positiver Konsultativabstimmungsentscheid der Gemeindeversammlung A. zusammen mit den ablehnenden Gemeinderatsbeschlüssen B. und/oder C. zur Aufhebung der Beitragskürzung für A. – und umgekehrt zur Beitragsreduktion bei den fusionsunwilligen Gemeinden – führen.