Gemeindeversammlung gescheitert war, kann ein blosser Gemeinderatsbeschluss nicht genügen – zumal auch die Gemeindevertreter unsicher waren, ob der erforderliche Meinungsumschwung seither in der Bevölkerung stattgefunden hat (…). (…) (…) Um den Rückhalt für das Fusionsvorhaben in der Bevölkerung zu klären, bliebe dem Gemeinderat A. nur noch die Durchführung einer Konsultativabstimmung. Mehr, d.h. ein definitiver Gemeindeversammlungsbeschluss zur Fusionsfrage, kann von einer fusionsbereiten Gemeinde, deren mögliche Fusionspartner eine Zusammenarbeit schon auf Stufe Gemeinderat ablehnen, nicht verlangt werden.