2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 12'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 900.00 sowie den Auslagen von CHF 1'950.00, zusammen CHF 14'850.00, hat die Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung von CHF 45'000.00 (inkl. MWSt und Auslagen) zu bezahlen. Zustellung (unter Beilage des Protokolls der Verhandlung vom 14. Juni 2017) - Beschwerdeführerin (2; für sich und ihre Klientin) - Beschwerdegegnerin (2; für sich und weitere Interessierte der AGV) Mitteilung - mitwirkende Fachrichterin, mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern)