Die von der AGV vorgenommene Kürzung von rund Fr. 3'300'000.00 ist für die Beschwerdeführerin einschneidend, auch wenn sie Grossprojekte wie den Campusbau mit einem Volumen von Fr. 175'000'000.00 zu realisieren vermag. Die Hauptlast der Folgen der Unvorsichtigkeit der A. tragen mit rund Fr. 20'000'000.00 die Versicherungen (AGV und die Rückversicherung [IRV]; vgl. Broschüre "Der Brand auf der Baustelle des Campus", S. 13 [Vern-Ord 3, act. 2/2]). Zudem hat die A. die Möglichkeit und auch die Absicht (Erw. 3.1.), die Leistungskürzung im Regress gegen die Schadenverursacher geltend zu machen, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (Protokoll, S. 10).