Maximal wurden 33 % abgezogen. In einem Fall wurde wegen einer Verletzung der Brandschutzvorschriften jener Teil des Schadens, der darauf zurückzuführen war, um 50 % gekürzt. Gemessen am Gesamtschaden war die Kürzung aber bescheiden (Beilage 4, S. 4; Protokoll, S. 8). Der Kürzungsrahmen der Gebäudeversicherung ist demnach etwas moderater als jener der Privatversicherer. - 70 -