Ein verantwortungsbewusster Bauherr hätte den Brandschutz auf einer vergleichbaren Baustelle nicht ohne Fachbegleitung umzusetzen versucht. Das Gericht beurteilt das Vorgehen der A. gestützt auf diese Erwägungen als grobfahrlässig. 11.6. 11.6.1. Inzwischen hat die A. einen Sicherheitsingenieur als Sicherheitsbeauftragten engagiert, der auf verschiedenen Baustellen der A. Kontrollen macht. Er sei unabhängig, nehme nicht zwingend an Sitzungen teil und sei dem Rechnungswesen unterstellt (Protokoll, S. 7).