Da die A. keinen Brandschutzfachmann für die Grossbaustelle beigezogen hatte, blieben die besonderen Risiken der offenen Bauweise unbeachtet. Der Fokus der brandschutzverantwortlichen Bauleiter lag bei der termingerechten Ausführung des Baus. Es wurde dementsprechend das für den Fortgang der Bauarbeiten Notwendige vorgekehrt. Darüber hinaus wurde der Ordnung auf der Baustelle aber keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, auch nicht der Materiallagerung, der Überwachung brandgefährlicher Arbeiten oder der Durchsetzung des Rauchverbots.