Weil das "Brandschutzmanagement" auf der Baustelle massgeblich von ihm und seinem Fachwissen abhängt, ist der Verzicht auf den Sicherheitsbeauftragten als schwere Pflichtverletzung zu werten. Das gilt erst recht, wenn, wie vorliegend, aufgrund der speziellen Architektur des zu erstellenden Gebäudekomplexes besondere Risiken zu beachten sind.