Der Sicherheitsbeauftragte steht im Zentrum der Brandschutzprävention auf der Grossbaustelle. Er ist so wichtig, dass die Richtlinien des VKF und auch das einschlägige Merkblatt-AGV dessen Beizug ausdrücklich verlangen – als einzige konkrete Vorgabe für Grossbaustellen. Er plant die erforderlichen und geeigneten Schutzmassnahmen für die Bauzeit. Er sorgt mit seinem Fachwissen dafür, dass der Brandschutz zu jeder Zeit gewährleistet ist. Weil das "Brandschutzmanagement" auf der Baustelle massgeblich von ihm und seinem Fachwissen abhängt, ist der Verzicht auf den Sicherheitsbeauftragten als schwere Pflichtverletzung zu werten.