dass keine provisorischen Brandabschnitte gebildet worden seien, obwohl sich diese aus fachlicher Sicht unter den gegebenen Umständen aufgedrängt hätten (Vernehmlassung, S. 12). Die gemäss Beschwerdeführerin mit Sicherheitsaufgaben betrauten Personen hätten weder das erforderliche Fachwissen, noch Erfahrung, noch genügend freie Kapazität für die Aufgaben gehabt, wie die am Brandherd angetroffene Ordnung zeige (Duplik, S. 14 f.).