Während der Bauphase sorge der Sicherheitsbeauftragte für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutzes und insbesondere für die Einhaltung einer brandschutztechnisch einwandfreien Ordnung. Diese elementaren Grundvoraussetzungen für ein verantwortungsvolles Brandschutzmanagement habe die Beschwerdeführerin unterlassen, was offenkundig keine geringfügige Unterlassung sei, die vorkommen könne und noch einigermassen verständlich sei. Das sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die für die Brandentstehung und den Umfang des Schadens kausal gewesen sei (Vernehmlassung, S. 8). Eine Folge des ungenügenden Sicherheitsmanagements sei dann gewesen,