Die AGV habe nicht bewiesen, dass ein Sicherheitsbeauftragter auf der "enormen Baustelle" jede wilde Deponie und den Brandausbruch verhindert hätte. Das Rauchverbot habe nicht lückenlos durchgesetzt werden können, obwohl zwei Mitarbeiter pausenlos auf der Baustelle gewesen seien. Da die Brandursache nicht zweifelsfrei geklärt sei, sei nicht nachgewiesen, dass bei einer besseren Ordnung kein Brand entstanden wäre (Replik, S. 61).