Die Pauschalbeurteilung durch die AGV erfülle die Anforderungen an eine Grobfahrlässigkeitsprüfung nicht (Beschwerde, S. 60 f.; Replik, S. 57). Eine offenkundige Missachtung der Präventionspflichten setze ein an Eventualvorsatz grenzendes Verhalten voraus (Beschwerde, S. 54). - 64 -