Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Anwesenheit eines Sicherheitsbeauftragten den Brand hätte verhindern können, unabhängig davon, ob ein ölgetränkter Lappen oder eine Zigarettenkippe die Zündquelle war. Andere Ursachen fallen objektiv gesehen nicht massgeblich in Betracht. Unter diesen Umständen braucht die Brandursache nicht weiter geklärt zu werden. Es bleibt beim Ergebnis, dass der Verzicht auf die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten kausal für den Schadeneintritt war (vorne Erw. 9.5.).